Klare rechtliche Vorgaben geben Kommunen Handlungsspielraum

„Um Spielhöllen zu verhindern, muss die Stadt die aktuelle Spielverordnung wie auch die Vorgaben der Bund-Länderkommission Gewerberecht nutzen“, fordert CDU-Ortsbeirat Markus Richter, Diedenbergen.

Nach einem Bericht des Bundeswirtschaftministeriums vom Dezember 2010, der dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde, entsprechen genau solche Spielhallen-Konzeptionen, wie sie in Diedenbergen geplant waren, nicht dem Ordnungsrecht und sind somit nicht zulässig. „Die jeweiligen Städte und Gemeinden haben auf dieser Grundlage ganz eindeutig die Möglichkeit, solche Planungen abzulehnen“, so Markus Richter. Richter. „Da der Magistrat immer betont hat, dass es in der Bauvoranfrage nur die baurechtliche Belange geprüft hat, steht er nun in der Pflicht bei der ordnungsrechtlichen Prüfung genau hinzusehen, ob es sich hier um vier Konzessionen mit jeweils 12 oder einer Konzession mit 48 Automaten handelt. Letzteres ist definitiv unzulässig“. Der gemeinsame Eingang, das einheitliche Erscheinungsbild und die gemeinsame Werbung seien dabei nach Angaben Richters entscheidende Kriterien für die Bewertung der Frage, ob es sich um getrennte, eigenständige Einrichtungen handele oder aber um eine einzige Spielhalle, für die mehrere Konzessionen beantragt werden. „Der Magistrat der Stadt Hofheim ist gefordert, diese rechtlichen Vorgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger anzuwenden“, so Richter.

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