Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofheim am Taunus hat in ihrer Sitzung am 13. November 2013 mit dem 7. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung die Anhebung der WassergebŸhr (BenutzungsgebŸhr) und der ZŠhlergebŸhren zum 1. Januar 2014 beschlossen.ÊAm 22. November 2013 wurde die Satzung amtlich bekanntgemacht. Diesem Beschluss vorangegangen sind intensive Beratungen in der Betriebskommission des Eigenbetriebes Stadtwerke.

Warum wurden Ÿber 15 Jahre hinweg keine kostendeckenden GebŸhren berechnet? Und warum wurden die GebŸhren jetzt angepasst?

Die ZŠhlergebŸhr wurde letztmalig im Jahr 1998 neu festgesetzt. Damals sind nicht alle Leistungen der Stadtwerke in die GebŸhr einkalkuliert worden. Das hatte zur Folge, dass die GebŸhr bei weitem nicht kostendeckend war und wesentlich mit zum Verlust bei den Stadtwerken Hofheim – Betriebszweig Wasserversorgung – beitrug.

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) schreibt vor, dass GebŸhrensŠtze so zu bemessen sind, dass Kostendeckung erzielt wird. Insoweit war eine Neukalkulation der GebŸhren – sowohl der Wasser- wie auch die ZŠhlergebŸhr Ð notwendig.

Ein Auslšser fŸr die Erhšhung der ZŠhlergebŸhr ist auch eine €nderung der Trinkwasserverordnung, die eine Richtlinie der EuropŠischen Union in nationales Recht umsetzt. Seit 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert fŸr Blei in Hšhe von 0,010 Milligramm pro Liter.

Um diese Anforderung erfŸllen zu kšnnen, ist der Einbau neuer ZŠhler notwendig, die in der Anschaffung bis zu 450 Prozent teurer sind als die bisher eingesetzten gebrauchten AustauschzŠhler. Weiter wurde die Aufteilung der Kosten zwischen Wasser- und ZŠhlergebŸhr verŠndert (siehe Wie setzt sich die WasserzŠhler-GebŸhr zusammen?)

 

Grundlage fŸr die WassergebŸhr ist eine Gesamtplanung fŸr die Wasserversorgung in Hofheim, von der eine konkrete Investitionsplanung fŸr die nŠchsten zehn Jahre abgeleitet wurde.

 

Dabei ist zu berŸcksichtigen, dass die topographischen und strukturellen Gegebenheiten des Hofheimer Versorgungsgebietes mit gebirgiger Landschaft und der verzweigten Siedlungsstrukti ur eines Stadtgebietes und sechs Stadtteilen lange Versorgungsleitungen, hohe Investitions- und Finanzierungskosten und erhebliche Unterhaltungskosten in die

 

Infrastruktur erfordern, zu der auch Tiefbrunnen, HochbehŠlter und Aufbereitungsanlagen gehšren.

Alleine die gestiegenen Kosten fŸr Energie und Fremdleistungen sorgen fŸr einen Anstieg um rund 4 Cent. Seit 1. Januar 2014 kostet ein Kubikmeter Wasser 2,53 Euro netto, zuvor waren es 2,35 Euro netto.

 

Wie viele WidersprŸche gegen die GebŸhrenbescheide liegen aktuell vor und was geschieht mit diesen?

 

Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 24. Februar 2014 sind 100 WidersprŸche gegen die GebŸhrenbescheide bei der Stadt Hofheim eingegangen.

Hiervon wurden bis 5. MŠrz 2014 insgesamt 25 – zum Teil nach persšnlicher ErlŠuterung der GrŸnde fŸr die GebŸhren-Erhšhung – zurŸckgenommen, so dass aktuell 75ÊWidersprŸche vorliegen.

 

Wer einen Widerspruch eingelegt hat, erhŠlt zunŠchst eine schriftliche ErlŠuterung der GrŸnde fŸr die Erhšhung der ZŠhlergebŸhr, verbunden mit der Bitte um schriftliche Mitteilung bis zum 7. MŠrz 2014, ob der Widerspruch zurŸckgezogen wird.ÊLiegt bis zu diesem Datum keine Mitteilung vor, wird der Widerspruch an den Widerspruchsauschuss beim Magistrat der Stadt Hofheim weitergeleitet. Das Ergebnis Ÿber die Verhandlung mit entsprechender Empfehlung wird dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Widerspruchsausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Vorsitzender ist der Leiter des Fachbereichs …ffentliche Sicherheit und Ordnung, Axel Wilken, 2 von der Stadtverordnetenversammlung gewŠhlte Beisitzer, die zustŠndigen Sachbearbeiter der Verwaltung sowie die SchriftfŸhrerin.

 

Das Widerspruchsverfahren ist generell kostenpflichtig. Kostenneutral ist es nur bei WidersprŸchen, die sich gegen Steuern wenden und bei anderen speziellen Rechtsmaterien. Die Hšhe der Kosten bestimmt sich nach der Zeit, die der mit dem Widerspruch beschŠftigte Mitarbeiter aufwendet und nach dem entsprechenden VergŸtungssatz, den er bezieht.ÊDie Kosten haben jedoch eine Obergrenze. Sie betrŠgt 20 Prozent des Streitwerts.ÊDies ist zum Beispiel bei einem GebŸhrenbescheid der Betrag, der mittels Bescheid angefordert wird.

 

 

Wie setzt sich die WasserzŠhler-GebŸhr zusammen?

 

Bisher setzte sich die ZŠhlergebŸhr lediglich aus den Anschaffungskosten und einem kleinen Teil Verwaltungskosten zusammen. Die restlichen Kosten wurden Ÿber die WassergebŸhr abgerechnet.

 

Wenn die Ablesung und alle Kosten, die ursŠchlich zur ZŠhlergebŸhr gehšren, weiterhin der WassergebŸhr zugeordnet wŸrden, so wŸrde der Kubikmeter Wasser unverhŠltnismŠ§ig teuer. Mit der Folge: Die Verbraucher wŸrden noch mehr Wasser sparen, damit wŸrde die WassergebŸhr noch weiter steigen, weil die grš§tenteils fixen Gesamtkosten durch einen geringeren Wasserverkauf gedeckt werden mŸssten.

Wer viel Wasser verbraucht, wŸrde bei diesem Modell die anteiligen Kosten desjenigen mittragen, der wenig Wasser verbraucht.

 

Deswegen rechnet die Stadt Hofheim heute alle Kosten, die dem ZŠhler zugerechnet werden kšnnen, verursachungsgerecht in die ZŠhlergebŸhr.

Dazu gehšren die Anschaffungskosten der ZŠhler, die direkt zurechenbaren Kosten (zum Beispiel Einbau, Ablesung, Abrechnung) und anteilig die umlagefŠhigen betrieblichen Aufwendungen.

 

Im Durchschnitt setzt sich die jŠhrliche ZŠhlergebŸhr wie folgt zusammen:

 

  • Anschaffungskosten der ZŠhler: Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê 13 %
  • Direkte Kosten(Einbau, Ablesung, Abrechnung, Serviceleistungen)ÊÊÊÊ ÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊ ÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊ 57 %
  • Anteil betriebliche Aufwendungen(PrŸfungskosten, Fernwirktechnik, Versicherungen, Fahrzeuge) Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê Ê30 %

Ê

Im Durchschnitt deswegen, weil die ZŠhler unterschiedlich gro§ sind und die GebŸhr von dieser Grš§e, der Verbrauchsleistung, abhŠngt.

Die GebŸhr betrŠgt je nach Grš§e des ZŠhlers zwischen 5,00 und 60,00 Euro pro Monat zuzŸglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ê

Ê

Wirkt sich die Erhšhung der WasserzŠhler-GebŸhr positiv auf den stŠdtischen Haushalt aus?

Ê

Nein. Es flie§en keine Gelder an den stŠdtischen Haushalt ab. Der geplante ãGewinnÒ bis 2016 liegt bei knapp 60.000 Euro und steht dem GebŸhrenhaushalt Wasser zur VerfŸgung. GrundsŠtzlich werden die Gewinne / Verluste Ÿbertragen und flie§en in die Neuberechnung der GebŸhren ein.

Ê

Ê

Warum werden die WasserzŠhler ausgetauscht?

Ê

Die ZŠhler werden gemŠ§ Eichgesetz alle sechs Jahre ausgetauscht.

In dem Jahr, in dem die Eichung ablŠuft, werden die ZŠhler turnusmŠ§ig gewechselt.

Eine GrenzwertŸberschreitung fŸr Blei ist aufgrund der jetzigen ZŠhler in der Hausinstallation nicht zu erwarten.

Der vorgenommene Wechsel des Fabrikates und der ZŠhlerart lŠsst sich aber auf den neuen Grenzwert zurŸckfŸhren.ÊBislang wurden die alten ZŠhler von dem jeweiligen Lieferanten gegen Ÿberarbeitete getauscht. Dieses Verfahren wird aber aufgrund des nicht nachzuvollziehenden Bleigehaltes im ZŠhlergehŠuse von den Herstellern nicht mehr angeboten.ÊDie Stadtwerke haben sich im Zuge der Neuausschreibung im Jahr 2012 anstelle der bisherigen gebrauchten MehrstrahlzŠhler fŸr neue RingkolbenzŠhler entschieden.

Diese sind in der Anschaffung teurer, haben aber den Vorteil wesentlich genauer zu zŠhlen und keinen Nachlaufeffekt zu besitzen.

Ê

Kategorien: Allgemein